Jeder Betreiber eines öffentlichen Spielplatzes hat die Pflicht, für die Sicherheit seiner Spielgeräte zu sorgen (Verkehrssicherungspflicht BGB §823). Der Betreiber haftet für Unfälle und ist verpflichtet „alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern“.
Dazu gehören:
- öffentliche Spielplätze (Städte und Kommunen)
- Kindergärten, Tageseinrichtungen und Schulen
- Wohneigentümergemeinschaft, Hausverwaltungen und Sportvereine
- Gaststätten
Wir sind zertifizierte Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161 und sorgen für den „Spielplatz nach Maß“. Schützen Sie Kinder und sich selbst – das DIN-O Team unterstützt Sie dabei.
Zu unserem Leistungsumfang zählen:
- visuelle Inspektion
- operative Inspektion (jährliche Hauptinspektion)
- Erstabnahme von Spielplätzen und Spielgeräten
Sie erhalten einen ausführlichen normkonformen Prüfbericht. Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko und erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben mit dem DIN-O Team.
Jeder Betreiber eines öffentlichen Spielplatzes hat die Pflicht, für die Sicherheit seiner Spielgeräte zu sorgen (Verkehrssicherungspflicht BGB §823). Der Betreiber haftet für Unfälle und ist verpflichtet „alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern“.
Dazu gehören:
- öffentliche Spielplätze (Städte und Kommunen)
- Kindergärten, Tageseinrichtungen und Schulen
- Wohneigentümergemeinschaft, Hausverwaltungen und Sportvereine
- Gaststätten